Erbrecht

Spezialgesetzliche Materie mit enormem Streitpotential

Im deutschen Recht wird geregelt, auf welche Art und Weise das Vermögen des Erblassers an die Erben übertragen wird. Durch den Todesfall, auch Erbfall genannt, übernehmen die Erben bzw. die Erbengemeinschaft von Gesetzes wegen die Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Die Gesamtrechtsnachfolge regelt, dass nicht nur die Vermögenswerte auf die Hinterbliebenen übertragen werden. Vielmehr gehen auch sämtliche Verbindlichkeiten auf die Erben über. Es gibt verschiedene Wege, um die Erbfolge zu bestimmen. Hat der Erbe keinerlei letztwillige Verfügung getroffen, also einen Erbvertrag aufgesetzt oder ein Testament eigenhändig verfasst, greifen automatisch die gesetzlichen Regelungen. Danach sind die Erben zunächst die Verwandten erster Ordnung sowie der Ehepartner. Dasselbe gilt auch für den eingetragenen Lebenspartner.

Der Erbe ist keineswegs verpflichtet, den Nachlass anzutreten. Eine Erbschaft kann insofern auch ausgeschlagen werden, was durchaus sinnvoll ist, wenn das Erbe aus Schulden besteht. Bevor ein Erbe angetreten wird, sollte daher insbesondere bei Unklarheiten umgehend ein Rechtsanwalt aufgesucht werden, der idealerweise speziell in Erbrecht ausgebildet ist. Dieser klärt nicht nur über die Vor- und Nachteile auf, sondern verfasst auch rechtssicher die entsprechende Willenserklärung. 

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Auch wer zu Lebzeiten klare Verhältnisse in Hinblick auf seine Hinterlassenschaften treffen möchte, sollte ebenfalls einen speziell für das Erbrecht ausgebildeten Rechtsanwalt aufsuchen. Der Vorteil besteht darin, dass dem Wunsch des Erblassers, den er zu Lebzeiten formuliert hat, im Falle seines Todes entsprochen wird. Der Jurist berät seine Mandanten unter anderem über die Möglichkeit, einen Erbvertrag zu schließen oder ein Testament aufzusetzen. Insbesondere bei der Ausgestaltung des Testaments gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Das Gesetz ist hierbei sehr streng, sodass Verstöße gegen die Formvorschriften unmittelbar zur Nichtigkeit führen. Der eigentliche Wille wird in diesen Fällen dann nicht umgesetzt, vielmehr greift die gesetzliche Anordnung.

Des Weiteren kommt es in der Praxis sehr häufig vor, dass sich der Wille aus der Niederschrift nicht eindeutig bestimmen lässt. Oftmals streiten die Hinterbliebenen über das Erbe. Bei einem derartigen Sachverhalt ist es die Aufgabe des Gerichts, den wahren Wunsch des Verstorbenen durch Auslegung zu ermitteln. Zuvor sollte unbedingt ein Fachanwalt für Erbrecht aufgesucht werden, der unterstützen und die Meinung des Richters zugunsten des eigenen Mandanten beeinflussen kann. Frank Wilken, auf Erbrecht spezialisiert, steht Ihnen in sämtlichen Fragen hierzu vertrauensvoll zur Seite.

Gerade bei sehr komplexen Vermögens- und Lebenssituationen sollten der Erbvertrag oder das Testament auf die individuellen Verhältnisse des Testierenden abgestimmt werden. Es ist keineswegs zu empfehlen, dass die Erbschaft durch ein übernommenes Muster geregelt wird. Wie in kaum einer anderen Rechtsmaterie bieten erbrechtliche Vorschriften extrem viele Möglichkeiten, um den Willen ohne Rechtsunsicherheiten zu regulieren. Jede Situation ist anders, sodass ein Beispielschema lediglich als grobe Orientierungshilfe dienen kann.

Wer allerdings auf der Suche nach einer praxisgerechten sowie rechtssicheren Regelung für seinen Nachlass ist, sollte den Weg zum Fachanwalt für Erbrecht nicht meiden. Bereits zu Lebzeiten werden klare Verhältnisse geschaffen. Erbitterte Rechtsstreitigkeiten, die in aller Regel von tiefsitzenden Emotionen getragen werden, können präventiv vermieden werden. Auch wenn sich niemand gerne zu Lebzeiten mit seinem Tod auseinandersetzen möchte, ist es in diesem Fall nicht nur ratsam, sondern für den späteren Familienfrieden oftmals unabdingbar.

Rechtsanwalt Frank Wilken, spezialisiert auf Erbrecht, berät Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns über das Kontaktfomular.

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