Die Immobilie im Erbrecht

Regeln Sie die Übertragung einer Immobilie oder mehrerer Immobilien bereits zu Lebzeiten

Die Immobilie im Erbrecht spielt bei der testamentarischen Gestaltung zu Lebzeiten eine besondere Rolle.

Ohne eine entsprechende testamentarische Gestaltung sind die gesetzlichen steuerlichen Freibeträge schnell verbraucht, was zu hohen steuerlichen Belastungen im Erbfall führt. Dies kann vermieden werden.

 

Nachteile vermeiden!

Gerade das allseits bekannte und beliebte „Berliner Testament“ führt zu erheblichen steuerlichen Nachteilen.

Bei geschickter testamentarischer Gestaltung können Sie nicht nur die steuerlichen Freibeträge maximal ausnutzen, sondern Ihnen bleibt bei einem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten sogar die Möglichkeit, nach dem Tod des Erstversterbenden auf die dann geltende persönliche und finanzielle Situation zu reagieren, damit der Staat nicht miterbt.

 

Sprechen Sie mich an

Ich sage Ihnen, wie Sie zu Lebzeiten Ihre Immobilie auch für die Nachfolgegenerationen gegen einen steuerlichen Zugriff des Staates sichern. Sprechen Sie mich gern an!