Über die Kanzlei

Vertrauen Sie bei Erbstreitigkeiten, Pflichtteilansprüchen und anderen erbrechtlichen Fragestellungen der auf Erbrecht spezialisierten Kanzlei Wilken. Mit mehr als 20 Jahren Berufs- und Prozesserfahrung berät Erbrechtsspezialist Rechtsanwalt Frank Wilken Sie kompetent und vertritt Ihre Interessen erfolgreich vor Gericht.

Profitieren Sie von unserem Fachwissen und unserer Erfahrung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie uns für Ihre Erbansprüche gewinnbringend kämpfen.

Selbstverständlich können wir Prozesse bundesweit an allen Gerichtsstandorten persönlich für Sie wahrnehmen. Im Sinne einer optimalen Vertretung Ihrer Interessen kooperieren wir bei Bedarf mit Spezialisten im In- und Ausland.

Zögern Sie nicht, sondern fordern Sie uns. 

Herzliche Grüße

Frank Wilken
Fachanwalt für Erbrecht

Über Frank Wilken

Ihr Fachanwalt für Erbrecht

Nach abgeschlossener Ausbildung zum Sparkassenkaufmann habe ich an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und am Oberlandesgericht Oldenburg im Jahr 1997 mein 2. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen. Im Oktober 1997 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen.

Seit dem Jahr 1999 bin ich in eigener Kanzlei selbständig tätig. Schnell habe ich meine Vorliebe für die Spezialmaterie „Erbrecht“ entdeckt und bin seit vielen Jahren in diesem komplexen Rechtsgebiet als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht sowie als Testamentsvollstrecker tätig. Zusätzlich habe ich eine überörtliche Sozietät „Die Erbrechtsanwälte“ mit 2 weiteren erfahrenen Erbrechtsanwälten, so dass komplizierte erbrechtliche Fragestellungen auch von unserem Team erörtert werden können.

Aus Liebe und langer familiärer Verbundenheit zu Oberbayern und speziell zur Region Starnberger See und Ammersee, habe ich im Jahr 2019 meine Erbrechtskanzlei in Starnberg eröffnet.

Anfahrt

Sie finden uns in der Wittelsbacherstraße 6b. Parkmöglichkeit im Parkhaus der Kreissparkasse gegenüber, Einfahrt Ludwigstraße.

Sie haben Fragen zum Thema Erbrecht?

Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Bereichen des Erbrechts in der Praxis.
Gern besprechen wir Ihren individuellen Fall gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

Der Pflichtteil

Der gesetzliche Anspruch, am Nachlass eines Verstorbenen, ist ganz klar geregelt. Das Gesetz verhindert, dass ein Erbberechtigter leer ausgeht oder zu wenig erhält ...

Erbstreitigkeiten

Das deutsche Erbrecht ist vom Gesetzgeber derart komplex und umfangreich gestaltet worden, dass es grundsätzlich keinerlei Fragen oder Probleme geben dürfte. Die Realität sieht allerdings ganz anders aus ...

Testamentsgestaltung

In Deutschland hat jeder Mensch mit Vollendung des 16. Lebensjahres das Recht, ein privatschriftliches Testament zu verfassen. Der eigenhändig verfasste letzte Wille ist ausdrücklich gesetzlich geregelt ...

Testament vollstrecken

Die Testamentsvollstreckung ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Erbrechts mit einer überdurchschnittlich hohen Relevanz für die Praxis …

Immobilie im Erbrecht

Ohne eine entsprechende testamentarische Gestaltung sind die gesetzlichen steuerlichen Freibeträge schnell verbraucht. Dies führt zu hohen steuerlichen Belastungen im Erbfall. Dies kann vermieden werden.

Wie kann ich Sie unterstützen?

Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Problem.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine Erstberatung.

Zur Zeit können wir keine neuen Mandate annehmen. Voraussichtlich ab Anfang 2024 sind wir wieder für Sie da.

Kontaktformular

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.